Fakultät

Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften

Die Schaffung des Kollegiums ist aufgrund des Executive Decreto Nr. 01-273 vom 18. September 2001 geändert und abgeschlossen. Dazu gehörte die Gründung der Universität von Guelma und ihrer drei Fakultäten, die als Fakultät für Rechtswissenschaften, Kunstwissenschaften und Sozialwissenschaften bezeichnet wurde und sich 2010 selbst in drei Fakultäten aufteilte, an denen die Fakultät für Naturwissenschaften menschlichen und sozialen Ursprungs war.

Die Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften ist eine der sieben größten Fakultäten der Universität am 8. Mai 1945, an der schätzungsweise 3193 Studenten, darunter 505 Männer und 2688 Frauen, studieren.

* Die Studie umfasst 2572 Studenten und 621 Doktoranden (zusätzlich zu insgesamt 11 Doktoranden und 18 Doktoranden), die in 60 Abteilungen unterteilt sind: Abteilung für Soziologie, Abteilung für Psychologie, Abteilung für Philosophie, Abteilung für Information, Kommunikation und Bibliothekswesen, Abteilung für Geschichte, Abteilung für Archäologie sowie die Abteilung für Geisteswissenschaften des Gemeinsamen Gewölbes.

Definition der Fakultät:

Artikel 22 des Gemeinsamen Ministerialbeschlusses vom 24. August 2004, der die Verwaltungsorganisation der Universität, der Fakultät und des Instituts festlegt, definiert die Fakultät als eine Einheit für Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Wissenschaft und des Wissens, die multidisziplinär ist und gegebenenfalls geschaffen werden kann auf der Grundlage einer großen Spezialisierung.

Wesentliche Funktionen der Fakultät:

Die Hauptaufgaben der Hochschule im Bereich der Hochschulbildung sind:

- Schulung der für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung des Landes erforderlichen Kader.

- Unterrichten der Studierenden über die Forschungsmethoden und die Förderung von Forschung und Forschung.

- Beitrag zur Produktion, Verbreitung und Sammlung von Wissen und Wissen.

- Teilnahme an der Weiterbildung.

Die Hauptaufgaben des Kollegiums auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung sind:

- Beitrag zu den nationalen Anstrengungen der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung.

- Förderung und Verbreitung der nationalen Kultur.

- Beteiligung an der Unterstützung der nationalen wissenschaftlichen Kapazitäten.

- Bewertung der Forschungsergebnisse und Verbreitung wissenschaftlicher und technischer Informationen.

- Teilnahme an der internationalen wissenschaftlichen und kulturellen Gemeinschaft, um Wissen auszutauschen und zu bereichern.

Fakultätslehrer (detaillierte Informationen)

1. Abteilung für Psychologie

2. Zweig der Humanwissenschaften

3. Abteilung für Philosophie

4. Abteilung für Soziologie

5. Abschnitt "Verlauf"

6. Abteilung für Archäologie

7. Abteilung für Informationswissenschaft, Kommunikation und Bibliothekswesen